Heiratsurkunde von Friedrich August Eduard Tillgner und Ella Marie Wanda Tillgner (geb. Mahn) (Großeltern des Stifters)
Transskription der Trauurkunde Nr. 489
Berlin, am zweiten Mai 1903
Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zweck der Eheschließung
- Der Regierungs-Referendar Friedrich August Eduard Tillgner,
der Persönlichkeit nach mittels Taufschein anerkannt, evangelischer Religion, geboren am fünfzehnten September des Jahres tausend achthundert siebenzig und drei zu Schimischow, Kreis Groß Strehlitz, wohnhaft in Posen, Bäckerstraße 16,
Sohn des Rittergutsbesitzers Eduard Ferdinand August Tillgner, in Pogorzela, Kreis Koschmin,
und dessen Erstverstorbener Ehefrau Katharina, Eugenie, Wilhelmine, geborene von Bockelberg, wohnhaft In Schimischow zuletzt,
- Ella, Marie, Wanda Mahn, ohne besonderen Beruf,
der Persönlichkeit nach mittels Geburtsurkunde anerkannt, evangelischer Religion, geboren am fünften November des Jahres tausend acht hundert siebenzig und neun zu Lissa, Kreis Stadt, wohnhaft in Berlin, Wörtherstraße 10,
Tochter des Gymnasial-Oberlehrers Louis Mahn, verstorben und zuletzt wohnhaft in Lissa, und dessen Ehefrau Pauline, Ottilie, Wanda geborene Andersch, wohnhaft in Berlin
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Als Zeugen waren zugezogen und erschienen:
- der Rittergutsbesitzer Eduard Tillgner
Der Persönlichkeit nach mittels Passkarte anerkannt, 58 Jahre alt, wohnhaft in Pogorzella
- der Gymnasialdirektor Paul Mahn,
der Persönlichkeit nach mittels amtlichen Legitimationsscheines anerkannt, 51 Jahre alt, wohnhaft in Kempen, in Posen
Der Standesbeamte richtete an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage: ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten bejahten diese Frage und der Standesbeamte sprach hiernach aus, dass sie Kraft des Bürgerlichen Gesetzbuches nunmehr rechtmäßig verbundene Eheleute seien. Es folgen die Unterschriften der Eheleute und der Trauzeugen
Der Standesbeamte
Wille
Bei den Randnotizen handelt es sich Geburtseinträge der 1910 ( Sophie Hertha) und 1912 (Dora Hilde (Mutter des Stifters)) geborenen Töchtern sowie ihre Hochzeitseinträge ( St. Amt Reg.-Nr. und Ort)